Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Tierheime und Tierschutzvereine, die EhrenPfoten nutzen. Ihr stimmt ihnen bei der Anmeldung und bei der Buchung eines Tarifs zu. Fassung 2, Stand Oktober 2026.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für EhrenPfoten
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von EhrenPfoten, einer Plattform für das Ehrenamt in Tierheimen, angeboten von der Jungherz GmbH, Duvenkamp 21, 46282 Dorsten (im Folgenden „wir“).
(2) Kunde ist das Tierheim beziehungsweise der Tierschutzverein, der EhrenPfoten nutzt (im Folgenden „Tierheim“). EhrenPfoten richtet sich an Organisationen, nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher. Ehrenamtliche nutzen die App kostenlos auf Einladung oder nach Bewerbung beim Tierheim; für sie gelten die Nutzungsbedingungen des Tierheims in der App.
(3) Wer ein Tierheim anmeldet, versichert, dazu berechtigt zu sein.
§ 2 Leistungen
(1) Wir stellen EhrenPfoten als Software im Browser bereit (Software als Dienst), einschließlich Betrieb, Hosting in Deutschland, Datensicherung, Wartung und Weiterentwicklung. Welche Module enthalten sind, ergibt sich aus dem gewählten Tarif (§ 4).
(2) Wir entwickeln EhrenPfoten weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, wenn der vereinbarte Zweck erhalten bleibt und die Änderung für das Tierheim zumutbar ist; wesentliche Änderungen kündigen wir vorher in Textform an.
(3) Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit. Geplante Wartungen kündigen wir möglichst vorher an. Eine bestimmte Verfügbarkeit sagen wir nur zu, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
§ 3 Vertragsschluss, Testphase und Buchung
(1) Das Tierheim meldet sich über das Formular auf ehrenpfoten.app an. Mit der Bestätigung des Links, den wir an die angegebene E-Mail-Adresse senden, kommt der Vertrag zustande, zunächst als Testphase.
(2) Die Testphase dauert 30 Tage und ist kostenlos. Sie endet von selbst, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(3) Einen Tarif bucht die Leitung des Tierheims in der App unter Einstellungen → Tarif. Dabei stimmt sie diesen Bedingungen und dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung in der dann geltenden Fassung zu; die Zahlung läuft über die Bezahlseite unseres Zahlungsdienstleisters (§ 5). Bucht das Tierheim während der Testphase, läuft die Testphase kostenlos bis zu ihrem Ende weiter, und die Abrechnung beginnt mit ihrem Ende. Bleiben bei der Buchung weniger als zwei Tage der Testphase, beginnt die Abrechnung mit der Buchung.
(4) Bucht das Tierheim bis zum Ende der Testphase keinen Tarif, bleibt sein Bereich 30 Tage lang lesbar; Nachweise und Protokoll lassen sich in dieser Zeit weiter herunterladen, und die Leitung kann weiterhin buchen. Danach sperren wir den Bereich; damit endet der Vertrag, und es gilt § 11.
§ 4 Tarife und Preise
(1) Es gelten die Preise der Preisübersicht auf ehrenpfoten.app zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die sich nach dem Sitz des Tierheims richtet.
(2) Zum Start gibt es zwei Tarife:
- Erste Stunde: Einführungsangebot, 39 € im Monat, alle Module einschließlich künftiger Module, ohne Begrenzung der Zahl der Ehrenamtlichen, mit Einführung im Webinar. Buchbar bis zum 30. November 2026.
- Grundpaket: 79 € im Monat, Modul Gassigänger, bis zu 250 Ehrenamtliche; jedes weitere Modul 14 € im Monat.
Einen Wechsel zwischen den Tarifen vereinbart das Tierheim mit unserem Support (§ 9).
(3) Wie wir Tarife und Preise nach dem Einführungsangebot gestalten, bleibt uns vorbehalten. Preisänderungen für laufende Verträge kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Das Tierheim kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin.
§ 5 Zahlung
(1) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit der Buchung oder, bei einer Buchung in der Testphase, mit deren Ende (§ 3 Abs. 3); jeder weitere schließt sich an.
(2) Bezahlt wird per Kreditkarte, PayPal oder SEPA-Lastschrift über unseren Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland („Stripe“). Die Zahlungsdaten gibt das Tierheim auf der Bezahlseite von Stripe oder bei PayPal ein; wir erhalten sie nicht. Rechnungen stellen wir elektronisch bereit. Die Leitung findet sie in der App unter Einstellungen → Tarif → Abo verwalten und ändert dort auch Zahlungsart und Rechnungsadresse.
(3) Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt das Tierheim auf der Bezahlseite ein SEPA-Lastschriftmandat (Basislastschrift). Jeden Einzug kündigen wir spätestens zwei Kalendertage vorher per E-Mail an; die Frist für diese Vorabankündigung wird auf zwei Kalendertage verkürzt. EhrenPfoten ist mit der Buchung sofort freigeschaltet, auch wenn die Lastschrift noch nicht eingelöst ist.
(4) Schlägt eine Zahlung fehl oder wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgegeben, informieren wir die Leitung per E-Mail. Eine Lastschrift, die mangels Deckung nicht eingelöst wurde, ziehen wir innerhalb von 30 Tagen bis zu zweimal erneut ein; solange ein solcher Einzug läuft, bleibt EhrenPfoten uneingeschränkt nutzbar. Ab dem ersten Fehlschlag bleibt EhrenPfoten 14 Tage uneingeschränkt nutzbar. Ist die offene Rechnung bis dahin nicht bezahlt, ist der Bereich des Tierheims nur noch lesbar, bis die Zahlung eingegangen ist; Nachweise und Protokoll lassen sich weiter herunterladen. Bezahlen kann die Leitung die offene Rechnung jederzeit über die App. Bleibt die Rechnung danach weitere 30 Tage offen, sperren wir den Bereich; damit endet der Vertrag, und es gilt § 11.
(5) Kann eine Zahlung nicht eingezogen werden, kann Stripe das laufende Abonnement beenden. Das Tierheim kann die offene Rechnung trotzdem bezahlen und danach in der App weiterbuchen; der bereits bezahlte Zeitraum wird dabei nicht noch einmal berechnet.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Nach der Testphase läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
(2) Das Tierheim kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, in der App unter Einstellungen → Tarif → Abo verwalten oder in Textform an kontakt@ehrenpfoten.app. Bis zu diesem Ende kann es die Kündigung in der App zurücknehmen. Wir bestätigen Kündigung und Rücknahme per E-Mail. Für den laufenden Abrechnungsmonat bereits gezahlte Beträge erstatten wir nicht anteilig.
(3) Wir können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform kündigen.
(4) Nach dem Ende des Abonnements bleibt der Bereich des Tierheims 30 Tage lang lesbar; Nachweise und Protokoll lassen sich in dieser Zeit herunterladen, und die Leitung kann erneut buchen. Danach sperren wir den Bereich; damit endet der Vertrag, und es gilt § 11.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn das Tierheim EhrenPfoten rechtswidrig nutzt.
§ 7 Pflichten des Tierheims
(1) Das Tierheim hält die Zugänge seines Teams geheim und entzieht sie, wenn jemand ausscheidet.
(2) Das Tierheim ist für die Inhalte verantwortlich, die es einstellt, etwa Fotos und Beschreibungen seiner Tiere, und sorgt dafür, dass es sie verwenden darf.
(3) Das Tierheim informiert seine Ehrenamtlichen über die Verarbeitung ihrer Daten (Datenschutzhinweis) und entscheidet, wer welche Tiere führen darf. Pflichten aus dem Tierschutz- und Hunderecht, etwa nach den Landeshundegesetzen, bleiben beim Tierheim; EhrenPfoten unterstützt die Organisation, ersetzt aber keine Prüfung.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Ehrenamtlichen und des Teams im Auftrag des Tierheims. Dafür gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, dem das Tierheim bei der Anmeldung und bei der Buchung eines Tarifs zustimmt und der Teil dieses Vertrags ist. Für die Abrechnung mit dem Tierheim als unserem Kunden sind wir selbst verantwortlich; darüber informiert unsere Datenschutzerklärung auf ehrenpfoten.app.
§ 9 Support und Zugang durch uns
(1) Support leisten wir per E-Mail an kontakt@ehrenpfoten.app, an Werktagen.
(2) Einblick in die Daten eines Tierheims nehmen wir nur über einen Support-Zugang, den die Leitung des Tierheims in der App zeitlich begrenzt freigibt. Jeder Zugriff steht im Protokoll des Tierheims.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Tierheim regelmäßig vertrauen darf, und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss schon vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
§ 11 Daten bei Vertragsende
Bis zum Vertragsende kann das Tierheim seine Daten herunterladen, insbesondere den Nachweis für das Veterinäramt und das Protokoll. Spätestens 30 Tage nach Vertragsende löschen wir alle Daten des Tierheims und bestätigen die Löschung der Leitung in Textform; Einzelheiten regelt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Rechnungen und die dazugehörigen Angaben zum Tierheim als unserem Kunden bewahren wir nach den gesetzlichen Fristen auf (§ 147 AO, § 257 HGB).
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht das Tierheim nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge und das Recht zur Kündigung weisen wir in der Mitteilung hin. Leistungen und Preise ändern sich auf diesem Weg nur nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 3.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Jungherz GmbH.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.